Das Immobiliensachverständigen – Büro Otten wird geleitet von dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Herrn Dipl.-Ing. Wilhelm Otten, Mitglied im Gutachterausschuß für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen. Zusätzlich arbeiten zwei weitere Diplomingenieure im Team.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliensachverständiger habe ich meine besondere Sachkunde und mein hohes Maß an Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit vor einer öffentlich-rechtlichen Institution, der Ingenieurkammer-Bau NRW, durch eine anspruchsvolle Prüfung nachgewiesen.
Die Qualifikation und Weiterbildung werden permanent durch die bestellende Kammer überprüft.
Diese Voraussetzungen erfüllen sogenannte „Freie Sachverständige“ nicht. Freier Sachverständiger kann sich jeder nennen, unabhängig von seiner Qualifikation. Auch ein Architekt, ein Bauingenieur oder ein öffentlich bestellter Vermesser hat nicht automatisch die Qualifikation zum Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke.
Auch zertifizierte Sachverständige sind nicht vergleichbar mit öffentlich bestellten Sachverständigen.
Nach der aktuellen Rechtslage kommt der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gegenüber Zertifikaten privater Zertifizierungsinstitute nach wie vor eine eigenständige und vom Gesetzgeber herausgehobene Stellung zu. Die besondere Sachkunde kann nicht durch eine bereits erfolgte Zertifizierung nachgewiesen werden.
Das belegt eindringlich, dass eine Zertifizierung (DIN ISO 17024) nicht mit der öffentlichen Bestellung gleichzusetzen ist.