Anspruch des Sachverständigen für entstandene Kosten
Berufliche ››Grundausstattung« ist im Rahmen des §7 Abs. 1 Satz 1 JVEG nicht erstattungsfähig.
OLG Düsseldorfi Beschl. v. 04.08.2016 – I-10 W 235/16 –
Immobilienbewertung Otten
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Berufliche ››Grundausstattung« ist im Rahmen des §7 Abs. 1 Satz 1 JVEG nicht erstattungsfähig.
OLG Düsseldorfi Beschl. v. 04.08.2016 – I-10 W 235/16 –
Immobilienbewertung Otten Sachverständigenbüro
Immobiliengutachter für Immobilienbewertungen
Wilhelm Otten
Essiger Weg 5
53881 - Euskirchen
E-Mail: info@buero-otten.de
Telefon: 02251/71744