Bauschutzbereiches & konjunkturelle Entwicklung

Die Anordnung eines Bauschutzbereiches nach dem Luftverkehrsgesetz schließt bei der Immobilienbewertung durch einen Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter die konjunkturelle Entwicklung nicht notwendig aus.

BGH Urt. v. 29.04.1968, Az.: III ZR 141/65

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