Beauftragung eines Fachanwalts durch die WEG zwecks Gutachtenerstellung

Die Wohnungseigentümer haben Beschlusskompetenz einen Fachanwalt mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zu konkreten Fragen zur Auslegung der Teilungserklärung zu beauftragen. Der Verband darf auch die Anwaltskanzlei beauftragen, die zuvor für die
>>übrigen Wohnungseigentümer<< bei Anfechtungsklagen auf Beklagtenseite aktiv war.

 

AG Lichtenberg, Urt. v. 25.02.2020 -19 C 58 -18-

 

Dieses Urteil sollten Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung berücksichtigen.