Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

Überschreitung des Gutachtenauftrags; Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über einen Befangenheitsantrag

  1. Die Überschreitung des Gutachtensauftrags rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen nur dann, wenn sich aus dem sonstigen Verhalten des Sachverständigen Belastungstendenzen entnehmen lassen, die den Eindruck der Voreingenommenheit rechtfertigen.
  2. Der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über den gegen einen Sachverständigen gerichteten Befangenheitsantrag beträgt regelmäßig 1/3 der Hauptsache.
    OLG Dresden, Beschl. v. 26.05.2020 -4 W 335/20-

Diesen Beschluß sollten Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung berücksichtigen.