Bewertung eines Grundstücks

Auswahl eines Wertermittlungsverfahrens im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts

Die Auswahl des Wertermittlungsverfahrens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts wobei zur Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien unterschiedliche Methoden herangezogen werden können.

(Redaktioneller Leitsatz)

OLG Brandenburg, Beschl. v. 01.02.2022 -13 UF 100/18-