Chartered Surveyor

Die Qualifikation als Chartered Surveyor ist kein ausländischer Befähigungsnachweis i.S. des § 36a GewO.

Dieses Urteil ist auch von besonderem Interesse für Auftraggeber einer Immobilienbewertung durch Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter.

VG Düsseldorf, Urt. vom 14.02.2014  -3 K 614/12-