Das begründet eine Mieterhöhung

Bezieht sich ein Vermieter auf einen Mietspiegel, weil er die Miete für ein Einfamilienhaus erhöhen will, gilt: Dieser Mietspiegel muß keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthalten. Der Vermieter darf sich also auch auf den Berliner Mietspiegel beziehen. Der schließt Einfamilienhäuser ausdrücklich aus seinem Anwendungsgebiet aus.

Dieses Urteil sollten Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständige bei der Erstellung von Mietgutachten berücksichtigen.

LG Berlin, 65 S 209/15