Einordnung der Wohnlage im Mietspiegel
Erstattung überbezahlter Miete nach Maßgabe des Mietspiegels bei geförderten Wohnungen.
BGH, Beschl. v. 15.03.2016 – VIII ZR 82/15 –
Immobilienbewertung Otten
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Erstattung überbezahlter Miete nach Maßgabe des Mietspiegels bei geförderten Wohnungen.
BGH, Beschl. v. 15.03.2016 – VIII ZR 82/15 –
Immobilienbewertung Otten Sachverständigenbüro
Immobiliengutachter für Immobilienbewertungen
Wilhelm Otten
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