Enge Einfahrt ist kein Mangel

Eine Doppelhaushälfte für „gehobene Ansprüche“ bedeutet das, dass die Garageneinfahrt breit sein muss?

Das OLG München sagt nein. Eine enge Einfahrt zu einer Garage ist kein Mangel. Einem Hausbesitzer könne es durchaus zugemutet werden zu rangieren um seinen PKW in die Garage fahren zu können.

Dieses Urteil hat auch Auswirkungen bei der Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter bzw. durch Immobiliensachverständige.

OLG München, Beschluss vom 07.08.2012, Az. 9 U 601/12 siehe hierzu dejure