Entschädigung für ein Gutachten – Zeitaufwand für die Erstellung eines Gutachtens

Plausibilitätsprüfung bei Überschreiten der Toleranzgrenze

Der Sachverständige ist immer gehalten, sein Gutachten auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes unter Berücksichtigung der Fachbücher und Standardwerke insbesondere zur Begutachtung im betroffenen Fachgebiet, der jeweiligen Leitlinien und ggf. anderer anerkannter Leitlinien und aktueller Veröffentlichungen zu erstellen.

LSG Thüringen, Beschl. v. 17.05.2018 -L 1 JVEG 434/16-