Erbbaurecht an Bauerwartungsland

Beim Kauf eines sich auf Bauerwartungsland beziehenden Erbbaurechts trägt i.d.R. der Käufer das Risiko, ob und wann das Grundstück bebaubar wird.

Ein Erbbaurecht mit dem Inhalt, auf dem Grundstück Gebäude aller Art in Übereinstimmung mit dem zu erstellenden Bebauungsplan errichten zu dürfen, ist zulässig. Das Erbbaurecht geht nicht unter, wenn sich die Erwartung der Bebaubarkeit zerschlägt.

Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung bei der Wertermittlung von Erbbaurechten an BauerwartungslandGrundstücken durch Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter.

BGH, Urt. vom 12.06.1987 -V ZR 91/86-