Erbbaurecht

Mit dem Erlöschen des Erbbaurechtes werden für den jeweilgen Erbbauberechtigten bestellte Grunddiestbarkeiten mit dem Inhalt von Wege- und Leitungsrechten bei der Immobilienbewertung durch einen Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter, Bestandteile des Erbbaugrundstücks.

 

BGH, Urt. vom 17.02.2012  – V ZR 102/11 siehe hierzu