Ersatzfähigkeit der Kosten eines Verkehrswertgutachtens nach Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag

Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Vorbereitung der lnvestitionsentscheidung werden nicht als vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB) ersetzt, wenn eine Vertragspartei wegen einer Pflichtverletzung des anderen Vertragspartners vom Vertrag zurücktritt.

OLG Hamm, Urt. v. 04.07.2016 – 22 U28/16 –