Fehlende Baugenehmigung

Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar. Die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit haben die Zivilgerichte in eigener Verantwortung -ohne Bindung an einen erst nach Gefahrenübergang ergangenen baubehördlichen Bescheid- zu beantworten. Dies sollten Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige bei der Immobilienbewertung berücksichtigen.

BGH, Urt. vom 12.04.2013 -V ZR 266/11-