Fristverlängerungsanspruch zur Vorlage eines überprüfenden Privatgutachtens

Fristverlängerungsanspruch zur Vorlage eines überprüfenden Privatgutachtens

Betrifft ein Sachverständigengutachten schwierige Sachfragen, ist den Parteien Gelegenheit zu geben, sich anderweitig sachverständig beraten zu lassen und zu dem Beweisergebnis Stellung zu nehmen

Auf Antrag einer Prozesspartei ist ihr Gelegenheit zu geben ein Gerichtsgutachten durch Hinzuziehung eines Privatsachverständigen zu bewerten, wenn sie dazu selbst nicht

fachlich in der Lage ist.

BGH, Beschl. v. 12.04.2018 -VZR 153/17-