Garagendach als Dachterrasse?

Ein Mieter eines Mehrfamilienhauses nutzt das Dach der dazugehörigen Garage als Dachterrasse. Der Voreigentümer hatte das erlaubt. Der neue Eigentümer (Vermieter) widerruft jedoch die Genehmigung. Der Streit landet vor Gericht.

Gewöhnlich umfasst ein Mietvertrag nicht die Nutzung eines Garagendaches als Terrasse. Im Einzelfall kann bei Gestattung durch den Vermieter durch langjährige unbeanstandete Nutzung ein Anspruch bestehen, wenn keine triftigen Gründe gegen die Nutzung vorliegen.

Dieses Urteil sollten Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige bei der Immobilienbewertung beachten.

 

Urt. AG München  -432 C 25060/13-