Gutachtenkosten bei Nachlaßsachen zur Ermittlung des Grundbesitzwertes

Die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens durch Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständige zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks sind als Nachlaßverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erweb von Todes wegen anfallen.

BFH, Urt. vom 19.06.2013 -II R 20/12-