JVEG-Bezahlung des Sachverständigen, Arbeitszeit aus der Anzahl der Gutachtenseiten

Der von dem Sachverständigen geltend gemachte Zeitaufwand ist bei geringfügiger Überschreitung des durch die Plausibilitätsprüfung gezogenen Rahmens noch plausibel. Kopien des Gutachtens sind im tatsächlichen Umfang zu erstatten. Auf eine fiktive Standardseite nach DIN 1422 kann nicht abgestellt werden.

Diesen Beschluß sollte ein Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger bei der Immobilienbewertung beachten.

SozG Hannover, Beschl. v. 14.01.2016 -S 34 KO 9/15