Klage auf Feststellung des Fortbestehens

Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines für die Dauer von zehn Jahren geschlossenen formularmäßigen Mietvertrags über ein Ladenlokal in einem Einkaufszentrum zum Betrieb

eines hochwertigen Fast Food Restaurants; Wahrung der für den Abschluss eines befristeten Mietvertrags erforderlichen Schriftform

  1. a) Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu der Unterschrift eines von mehreren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, dann nicht als allein unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus, wenn die Urkunde aufgrund ihres sonstigen Erscheinungsbilds nicht den Eindruck der Vollständigkeit erweckt (Abgrenzung zu Senatsurt. v. 23.01.2013 – XII ZR 35/11 – NJW 2013,1082).
  2. b) Ein vertragsimmanenter Konkurrenzschutz kann grundsätzlich auch für Mieter in einem Einkaufszentrum bestehen.
  3. c) Der formularmäßige Ausschluss des Konkurrenzschutzes in einem Einkaufszentrum bei gleichzeitiger Festlegung einer Betriebspflicht mit Sortimentsbindung benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unwirksam

BGH, Urt. v. 26.02.2020 -XII ZR 51/19 –

Das Urteil sollte vom Immobiliengutachter und Immobiliensachverständigen bei der Immobilienbewertung beachtet werden.