Mieterhöhungsverlangen auf Grundlage des ››MietpreisChecks«

Mieterhöhungsverlangen auf Grundlage des ››MietpreisChecks« genügt nicht gesetzlichen Vorgaben

Bei dem als ››MietpreisCheck« überschriebenen Auszug des Internetportals www.immobilienscout24.de handelt es sich nicht um eine Mietdatenbank i.S.v. §§ 558a Abs. 2 Nr.2, 558e BGB. Der ››MietpreisCheck« stellt auch kein sonstiges zulässiges Begründungsmittel i.S.v. § 558a Abs. 2 BGB dar.

AG München, Urt. v. 07.03.2018 -472 C 23258/17-