Nacherfüllung bei vertragswidriger Herstellung einer 2-fach statt geschuldeter 3-fach Wärmeschutz-Verglasung nicht unverhältnismäßig

  1. Werden beim Neubau eines Wohnhauses Dachflächenfenster eingebaut, die entgegen der Baubeschreibung nur eine 2-fach Wärmeschutz-Verglasung -statt einer 3-fach Wärmeschutz-Verglasung- aufweisen, liegt ein Mangel i.S.v. § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB vor.
  2. Bei der Frage, ob eine Nacherfüllung unverhältnismäßig ist (§ 635 Abs. 3 BGB), sind sämtliche Umstände des Einzelfalles abzuwägen. Der Auftraggeber hat unter Umständen an der Einhaltung bestimmter Wärmeschutz-Standards auch dann ein nachvollziehbares Interesse, wenn die Auswirkungen auf die Höhe seiner Heizkosten nur gering sind.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 01.02.2018 -9 U 52/17-