Ohne Energieeinspareffekt keine Mieterhöhung durchsetzbar

Eine Modernisierungsmaßnahme zur Energieeinsparung rechtfertigen keine Mieterhöhung nach

  • 559 Abs. 1 BGB, wenn zugleich Maßnahmen ausgeführt werden, welche die Energieeinsparung wieder aufheben. Dies ist etwa dann der Fall, wenn zwar der Fußboden des Dachraums gedämmt wird, aber zugleich das ringsum abgeschlossene Dach in eine Kaltdachkonstruktion umgewandelt wird.

AG Berlin-Charlottenburg, Urt. v. 11.01.2018 -202 C 374/17-