Rechtsfolgen eines vom Mieter oder Pächter vorgenommenen Überbaus

  1. Durch einen Überbau mit Zustimmung des Nachbarn wird der Eigentümer des Grundstückes, von dem der Überbau ausgeht, nicht Eigentümer des Gesamtgebäudes, wenn der Überbau durch einen Mieter oder Pächter erfolgt.

 

  1. Das Eigentumsrecht führt nicht dazu, dass der Kläger dem Eigentümer angrenzender Grundstücke Maßnahmen verbieten könnte, die dazu führen, dass ein vormals bestehender Gewässerzugang nicht

mehr gegeben ist.

 

OLG Schleswig, Urt. v. 01.07.2016 – 7 U 173/13 –