Sachverständiger, Prüfungspflicht Vorschüsse, eingezahlte

Pflicht des Sachverständigen zur Prüfung eingezahlter Vorschüsse im Rahmen von § 13]VEG

Dieser Beschluß ist auch für Immobiliensachverständige (Immobiliensachverständiger) und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung für Gerichte zu beachten.

OLG Karlsruhe, Beschl. vom 18.08.2074 – 7 W 44/74 –