Sachverständiger Zeuge, Sachverständiger

Zur Abgrenzung zwischen einem nach § 8 JEVG zu vergütenden Sachvständigen und einem nach § 19 JEVG zu entschädigenden Zeugen.

Dieser Beschluss ist auch für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige (Immobiliensachverständiger) bei der Immobilienbewertung von Bedeutung.

OLG Koblenz, Beschl. vom 1.08.2014  -13 UF 175/14-