Umsatzsteuer auf Porto, Vergütung von Sachverständigen 

  1. Unterliegt ein Sachverständiger der Umsatzsteuerpflicht, fällt Umsatzsteuer auch auf die Bestandteile seiner aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung an, die lediglich Auslagenersatz darstellen (etwa §§ 7, 8 JVEG).
  2. Dies gilt auch dann, wenn die Auslagen für Leistungen eines Dritten entstanden sind, die selbst nicht der Umsatzsteuer unterliegen (etwa Porto gem. § 4 Nr. 11b UStG).
  3. Daher ist dem umsatzsteuerpflichtigen SV diese Umsatzsteuer gem. § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 JVEG zu ersetzen.

SozG Fulda, Beschl. vom 03.06.2015 -S 4 SF 58/14 E –