Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse

1. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse ist aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes erst nach Erschöpfung des Zivilrechtswegs möglich.

2. Das heißt. ein Vermieter muss zunächst einen neuen Mietvertrag mit einer über der Mietpreisbremse liegenden Miete abschließen und versuchen. diese Miete vor den ordentlichen Gerichten durch alle Instanzen erfolgreich einzuklagen.

Diesen Beschluss sollte man als Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger bei der Immobilienbewertung berücksichtigen.

BVerfG, Beschl. vom 24.6.2015 – 1 BvR 1360/15 –