Verkehrswertermittlung, Genauigkeit Massenbewertung, Clusterverfahren, Bilanzierung von lmmobilienbeständen, Prospekthaftung

In einem Wertpapierverkaufsprospekt ist der Wert des Immobilienvermögens der Emittentin als Bilanzposition, die  für die Beurteilung der Vermögenslage des Unternehmens  und damit für die Anlageentscheidung von wesentlicher  Bedeutung ist, zutreffend auszuweisen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Eigenkapital zu einem beträchtlichen  Teil aus immobilien besteht. Die Prospektpublizitätspflicht erstreckt sich auf den gewählten Bewertungsansatz und das angewandte Bewertungsverfahren, sofem deren Kenntnis für die sachgerechte Einschätzung des Grundstückswerts erforderlich ist.  Die Grundstücksbewertung ist nicht fehlerhaft, wenn sich  das Bewertungsergebnis im Rahmen zulässiger Toleranzen  bewegt. Wo im Einzelfall die Toleranzgrenze zu ziehen ist,  ist Sache der tatrichterlichen Beurteilung.

Dieser Beschluß ist insbesondere für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige (Immobiliensachverständiger) bei der Immobilienbewertung zu berücksichtigen.

BGH, Beschl. vom 21.10.2014  -XI ZB 12/12-