Vornahme einer Bauteilöffnung

Vornahme einer Bauteilöffnung als Anweisung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen; Tragen der Beweislast eines Versicherten für die behauptete Zerstörung des versicherten Gebäudes durch Hochwasser

Zur Frage der Anweisung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen.

BGH, Urt. v. 23.09.2020 -IV ZR 88/19 –