Vorschuss, Überschreitung

  1. Eine ››erhebliche« Überschreitung des Auslagenvorschusses – die gem. § 8a Abs. 4JVEG zu einer Kürzung der Sachverständigenvergütung führen kann – setzt voraus, dass Kosteninteressen der Parteien tangiert sind.
  2. Wäre der Gutachtenauftrag bei einer rechtzeitigen Anzeige des Sachverständigen, dass der angeforderte Vorschuss nicht ausreicht, weder abgebrochen noch eingeschränkt worden, kommt eine Kürzung der Vergütung gem. § 8a Abs. 4JVEG nicht in Betracht.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.04.2017 – 73 W25/17-