Zeuge, sachverständiger Sachverständiger

Dem sachverständigen Zeugen, der zwar als solcher geladen, dann aber als Sachverständiger vernommen worden ist, stehen Vergütungsansprüche entsprechend der Vergütung eines Sachverständigen zu.

Diesen Beschluss sollte man als Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger bei der Immobilienbewertung berücksichtigen.

LG Darmstadt, Beschl. vom 23.02.2015 – 27 T 14/15