Zustimmungsersetzung bei geltend gemachtem erhöhten Stundensatz eines gerichtlichen Sachverständigen

  1. Eine Zustimmung des Gerichts zu einem erhöhten Stundensatz für den Sachverständigen kann nach § 13 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 JVEG erfolgen; die Entscheidung ist unanfechtbar.
  2. Das Gericht sollte seine Zustimmung nur in begrenzten Einzelfällen erteilen.

LG Aachen, Beschl. v. 07.05.2020 – 12 O 246/18 –