Verpflichtung zur Zahlung einer Reservierungsgebühr im Rahmen eines Immobilienverkaufs

Eine Reservierungsvereinbarung muss -genau wie das Grundstücksgeschäft- notariell beurkundet werden, um wirksam vereinbart zu sein, wenn sie eine Höhe erreicht, die einen mittelbaren Zwang zum Kauf ausübe. Dieser unzulässige Druck ist bei 10 % einer üblichen Maklerprovision, absolut bei 5.000 € oder relativ bei 0,3 % des Kaufpreises erreicht. (Redaktioneller Leitsatz)

 

LG Köln, Urt. v. 26.08.2021 -2 O 292/19-