Kein Geld zurück bei einer zu kleinen Wohnung, wenn der Makler im Exposè übertreibt

Auf die Maklerinformationen zu einer Mietwohnung sollte man sich verlassen können. Tatsächlich sind aber nicht die Angaben im Exposè entscheidend, sondern dass, was im Mietvertrag steht. Das hat das Amtsgericht München klargestellt. Werden im Mietvertrag keine Angaben zur Wohnungsgröße gemacht, so ist dies ein wichtiges Indiz dafür, dass der Vermieter keine verbindlichen Zusagen machen will. Die Folge ist, dass wenn die Wohnung kleiner als im Exposè angegeben ist, man die Miete nicht mindern kann.

An dieses Urteil sollten auch Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung denken.

AG München, -424 C 10773/13-