Ein Verkehrswertgutachten ist kein Bauschadengutachten
Eine Immobilienbewertung durch einen Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter ist nicht zu verwechseln mit einem Bauschadengutachten
LG Potsdam vom 9.1.2007 – 60 203/06
Immobilienbewertung Otten
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Eine Immobilienbewertung durch einen Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter ist nicht zu verwechseln mit einem Bauschadengutachten
LG Potsdam vom 9.1.2007 – 60 203/06
Immobilienbewertung Otten Sachverständigenbüro
Immobiliengutachter für Immobilienbewertungen
Wilhelm Otten
Essiger Weg 5
53881 - Euskirchen
E-Mail: info@buero-otten.de
Telefon: 02251/71744