Sie wollen in Eitorf wohnen und denken darüber nach sich ein Eigenheim anzuschaffen? Oder gedenken Sie Ihr Haus zu verkaufen? Egal ob Sie kaufen oder abstoßen oder zusätzliche Bewertungsanlässe haben, Sie müssten auf jeden Fall den Wert Ihrer Immobilie wissen.

Jedoch nicht einzig beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie erscheint es angemessen, den Preis zu kennen. Ebenfalls bei

  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
  • Erbschaftssteuerangelegenheiten

ist es oft notwendig einen Immobiliengutachter zu beauftragen. Einen Ausschnitt, wann es sinnvoll ist einen Immobiliengutachter auch in Eitorf zu beauftragen, sehen Sie hier.

Immobilienbewertungen in Eitorf durch Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Otten

Wir unterstützen Sie sicherlich bei der Wertermittlung und erstellen für Sie eine Grundstücksbewertung in Eitorf.

Wappenbild von Eitorf

Falls Sie Eitorf noch nicht genau kennen hier ein paar Daten zu Eitorf.

Eitorf hat rund 19.386 Bürger und eine Fläche von in etwa 69,91 km². Somit leben 277 Einwohner je km².

Eitorf ist eine Gemeinde und Mittelzentrum des östlichen (rechtsrheinischen) Rhein-Sieg-Kreises im Süden Nordrhein-Westfalens. Eitorf ist am Mittellauf der Sieg im ehemaligen Auelgau gelegen. Die Gemeinde liegt zwischen Bergischem Land und Westerwald etwa 25 km östlich von Bonn und 50 km südöstlich von Köln. Die Nachbargemeinden sind im Norden die Gemeinde Ruppichteroth, im Osten die Gemeinde Windeck, im Süden die Ortsgemeinden Asbach (Westerwald), Buchholz (Westerwald) und Kircheib in Rheinland-Pfalz und im Westen die Stadt Hennef.

Wir erstellen für folgende Gebäudearten Immobilienbewertungen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienhäuser & Wohnungen

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Grundstücke und Rechte

Grundstücke

  • Baureife Grundstücke
  • Bauerwartungsland
  • Flächen im Außenbereich
  • Land- & forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Fischerei Grundstücke
  • Sanierungsgebiete

Rechte

  • Wohnrecht & Wohnungsrecht
  • Leitungs- & Wegerecht
  • Baulasten
  • Nießbrauch
  • Erbbaurecht

Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung

Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?

Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.

Dies trifft insbesondere zu bei:
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Betriebsaufgaben
  • Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
  • Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
  • bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
  • Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
  • Mietgutachten

oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.

Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.

Mietwertgutachten

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.

Hinweis

Besondere Beachtung sollten Sie folgenden Urteilen schenken:

Bundesfinanzhof und Finanzgericht erkennen nur Gutachten von einem Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an (zu den Urteilen)

Welche Punkte sollten Sie bei der Auswahl eines Immobiliengutachters beachten?

Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen Immobiliengutachter auswählen:

Öffentlich bestellt und vereidigt (nicht nur nach DIN ISO 17024 zertifiziert, da diese Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt werden !)

Rechtssichere Gutachten

Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)

Ausführliche Beratung

Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes

Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Mitglied in einem Gutachterausschuß

Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte

Angemessene Vergütung

Immobilienbewertung - Eitrof
Immobiliengutachter - Eitrof

Immobiliensachverstaendiger - Eitrof