Wirkung einer im selbständigen Beweisverfahren vorgezogenen Beweisaufnahme
Wirkung einer im selbständigen Beweisverfahren vorgezogenen Beweisaufnahme zwischen den Parteien; Verwertung eines in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens a) Zwischen den Beteiligten des selbständigen Beweisverfahrens wirkt die in diesem Rahmen vorgezogene Beweisaufnahme wie eine unmittelbar im anschließenden Hauptsacheverfahren selbst durchgeführte Beweiserhebung; die Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens wird deshalb im Hauptsacheprozess verwertet, als sei sie vor…