Nachgefragt: Nach dem Urteil des BGH sind generelle Schriftformheilungsklauseln vom Tisch!

Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen (im Anschluss an Senatsurteile v. 25.11.2015 – XII ZR 114/14, NJW 2016, 311 und…

Fristversäumnis eines Gutachters

Der Beschluss, mit dem einem Sachverständigen der Gutachtenauftrag entzogen wird, kann von diesem nicht mit der sofortigen Beschwerde angriffen werden. Lässt ein vom Gericht mit der Erstellung eines schriftlichen Gutachtens beauftragter Sachverständiger nicht nur die von ihm selber mitgeteilten Termine zur Vorlage des Gutachtens verstreichen, sondern reagiert er auch auf mehrere Fristsetzungen des Gerichts zur…

Verlust des Vergütungsanspruchs bei Befangenheit des Sachverständigen

Für alle Varianten von § 8a JVEG gilt ein einheitlicher Verschuldensmaßstab, der auch die Fahrlässigkeit umfasst. Für das Entfallen des Vergütungsanspruchs eines Sachverständigen gem. § 8a Abs. 1 JVEG reicht deshalb die fahrlässige Unterlassung der Anzeige des Vorliegens eines Ablehnungsgrundes aus. § 8a Abs. 1 a.E. JVEG enthält darüber hinaus ebenso wie § 8a Abs….

Vorschuss, Überschreitung

Eine ››erhebliche« Überschreitung des Auslagenvorschusses – die gem. § 8a Abs. 4JVEG zu einer Kürzung der Sachverständigenvergütung führen kann – setzt voraus, dass Kosteninteressen der Parteien tangiert sind. Wäre der Gutachtenauftrag bei einer rechtzeitigen Anzeige des Sachverständigen, dass der angeforderte Vorschuss nicht ausreicht, weder abgebrochen noch eingeschränkt worden, kommt eine Kürzung der Vergütung gem. §…

Erforderlicher Nachweis der besonderen Sachkunde

Der Nachweis der besonderen Sachkunde für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen gem. § 36 GewO für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken kann nicht allein durch die fachlich ordnungsgemäße Ausübung des Berufs oder die vormalige Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erbracht werden. Denn ohne den Nachweis von über dem Durchschnitt liegenden Kenntnissen und Fähigkeiten wäre…

Besondere Sachkunde eines Sachverständigen

Der unbestimmte Rechtsbegriff der besonderen Sachkunde ist inhaltlich vom Regelungsziel des § 36 GewO her zu definieren. Dieses besteht darin, im Interesse eines reibungslosen Rechtsverkehrs und einer funktionierenden Rechtspflege allen Behörden, Gerichten und privaten lnteressenten für komplizierte Sachverhaltsfeststellungen und Prüfungen kompetente und glaubwürdige Fachleute anzubieten. Da der Befähigung des Sachverständigen zur Erstellung von Gutachten beim…

Nachweis besonderer Sachkunde; öffentliche Bestellung zum Sachverständigen

Die »besondere Sachkunde« einer Person, die Voraussetzung ihrer öffentlichen Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen ist (§ 36 GewO), kann gerichtlich uneingeschränkt überprüft werden. Die Pflicht zur umfassenden Rechtmäßigkeitskontrolle und die Befugnis zur Anwendung eigener Bewertungskriterien und -maßstäbe relativieren sich auch dann nicht, wenn das Gericht auf dem Fachgebiet nicht selbst fachkundig ist. In diesem Fall…