Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie in Aachen und Umgebung.
Objektiv und vertrauenswürdig!
Immobiliengutachter Aachen Immobilienbewertung
öffentlich bestellter & vereidigter Immobiliengutachter W. Otten
Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie in Aachen und Umgebung.
Objektiv und vertrauenswürdig!
öffentlich bestellter & vereidigter Immobiliengutachter W. Otten
Das Sachverständigenbüro Otten hat in Aachen und Umgebung viele Immobilienbewertungen erstellt, daher ist uns der lokale Immobilienmarkt in Aachen und Umgebung bestens bekannt und vertraut.
Ich kann Ihnen daher als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bei Ihrer Immobilienbewertung sicher behilflich sein. Weitere Informationen zum Thema der „öffentlichen Bestellung“ finden Sie auf dieser Seite.
Wann ist das Erstellen eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Immobiliengutachter) angemessen? Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.
Dies trifft insbesondere zu bei:
oder auch einfach nur bei Kauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den optimalen Wert festzustellen.
Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Zusätzliche Anlässe, bei denen ein Verkehrswertgutachten durch einen Immobiliengutachter nötig bzw. angebracht sein kann, finden Sie hier.
Details zu den Methoden der Wertermittlung gem. ImmoWertV finden Sie auf unserer Startseite.
Inhaltsverzeichnis
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellt Fragen.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Bei dem Verkehrswert handelt es sich somit um einen objektivierten Wert, sozusagen um einen Wert für „jedermann“.
Der Verkehrswert ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) vom 22.07.2011 definiert.
Der Verkehrswert einer Immobilie wird auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 1.07.2010 ermittelt. Ab dem 01.01.2022 auf Grundlage der ImmoWertV 2021 vom 14.07.2021.
In der ImmoWertV sind drei Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes vorgesehen: Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren.
Der Preis ist die sich aus Angebot und Nachfrage auf einem „Markt“ ergebende und in Geldeinheiten gezahlte Gegenleistung für eine Immobilie.
Ja, den gibt es. Der geschätzte Verkehrswert eines Objektes wird durch Orientierung an Vergleichsobjekten ermittelt und bleibt daher abstrakt.
Der Begriff „Preis“ ist dagegen objektiv und konkret, er manifestiert sich erst bei der tatsächlichen Veräußerung. Erst wenn sich Anbieter und Nachfrager in einem Verhandlungsprozess auf einen bestimmten Preis einigen und einen Kaufvertrag schließen, entsteht ein Preis (Kaufpreis).
Unter einem Sachverständigen versteht man eine natürliche Person, der eine explizite Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet zugesprochen wird.
Im Prinzip: ja. Nach deutschem Recht, ist der Begriff des Sachverständigen nicht geschützt. Das trifft auch für den Begriff des Gutachters zu. Das bedeutet grundsätzlich, dass sich jeder der sich dafür geeignet hält, als Sachverständiger/Gutachter bezeichnen darf.
Da der Begriff Sachverständiger /Gutachter nicht geschützt ist, haben Sie nur bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen/Gutachter die Gewähr, dass er über die notwendige Sachkunde, über ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung verfügt.
Es ist sinnvoll einen regional tätigen Sachverständigen/Gutachter zu beauftragen, da nur er die wirklichen Kenntnisse über den regionalen Markt und die damit verbundenen tatsächlichen Gegebenheiten kennt.
Bis vor ca. 10 Jahren gab es in der HOAI eine Regelung die Kosten eines Gutachtens von dem Wert der Immobilie abzuleiten. Diese Regelung wurde ersatzlos gestrichen, so dass heute jeder Sachverständige sein Honorar selbst vorgeben kann. Bei uns leitet sich das Honorar für die Erstellung eines Gutachtens von dem tatsächlichen Zeitaufwand ab.
Wann ist das Erstellen eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll? Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.
Dies trifft insbesondere zu bei:
oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks in Aachen, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.
Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.
Einzelheiten zu den Methoden der Verkehrswertermittlung gem. ImmoWertV (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren & Vergleichswertverfahren) finden Sie auf unserer Hauptseite.
Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen Immobiliengutachter auswählen:
Öffentlich bestellt und vereidigt (nicht nur nach DIN ISO 17024 zertifiziert, da diese Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt werden !)
Rechtssichere Gutachten
Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)
Ausführliche Beratung
Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes
Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Mitglied in einem Gutachterausschuß
Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte
Angemessene Vergütung
Falls Sie nach Aachen ziehen wollen, hier ein paar Fakten zu Aachen.
Aachen hat ungefähr 258.664 Einwohner und eine Fläche von ungefähr 160,84 km². Somit leben 1608 Einwohner je km².
Aachen, eigentlich Bad Aachen (von altgermanisch *ahha: „Wasser“, Öcher Platt: Oche) ist eine kreisfreie Stadt und Kurstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Köln, Mitglied des Landschaftsverbandes Rheinland und gehört nach dem Aachen-Gesetz mit Wirkung vom 21. Oktober 2009 als kreisfreie Stadt zur Städteregion Aachen. 1890 überschritt Aachen erstmals die Einwohnerzahl von 100.000 und ist seitdem die westlichste deutsche Großstadt. Es zählt heute zu den Verdichtungsräumen Nordrhein-Westfalens mit mehr als 250.000 Einwohnern. Die Stadt ist bekannt für ihre bis in die Jungsteinzeit zurückreichende Geschichte und ihr damit verbundenes kulturelles und architektonisches Erbe. Darüber hinaus richtet Aachen jährlich das internationale Pferdesportturnier CHIO aus und verleiht überdies den internationalen Karlspreis. Aachen, die geographisch gesehen westlichste Stadt Deutschlands, liegt im Grenzgebiet zu den Niederlanden und Belgien (Euregio Maas-Rhein) am Nordrand der Eifel bzw. des Rheinischen Schiefergebirges. Die Eifel und das Hohe Venn im Süden, weite Gebiete zwischen Niederrhein und Niedermaas sowie die Ardennen sind an Aachen angrenzende Landschaften. Nahe gelegene größere Städte sind Köln, Düsseldorf, Duisburg, Bonn, Mönchengladbach, Krefeld, Leverkusen, Lüttich (Belgien), Maastricht, Heerlen und Roermond (alle Niederlande). Außerdem grenzt Aachen im Norden und Osten an einen städtischen Verdichtungsraum, zu dem die Städte Herzogenrath, Übach-Palenberg, Alsdorf, Baesweiler und Würselen nördlich, Eschweiler nordöstlich und Stolberg östlich von Aachen gehören.
Über die Kernstadt von Aachen hinaus, erstellen wir ebenfalls in den Ortschaften gern ein Verkehswertgutachten für Ihr Haus oder Liegenschaft.
Wenn Sie an der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens durch einen Immobiliengutachter interessiert sind, rufen Sie uns doch einfach unverbindlich an oder schicken Sie uns eine E-Mail über das Kontakt-Formular.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht
Ihr Sachverständigenbüro Otten
Immobiliengutachter für Aachen und Großraum Aachen
02251/71744 oder