Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie in Dormagen und Umgebung.

Objektiv und vertrauenswürdig!

Immobiliengutachter Dormagen Immobilienbewertung

öffentlich bestellter & vereidigter Immobiliengutachter W. Otten

Immobilienbewertung Dormagen: Auch in Dormagen ist der öffentl. bestellte & vereidigte Immobiliengutacher Dipl. Ing. W. Otten als Immobiliengutacher und Bausachverständiger tätig. Mit seinem Team von zwei weiteren Immobiliengutachtern (Diplomingenieure) erstellt das Sachverständigenbüro Wilhelm Otten Gutachten über Ihre Immobilie in Dormagen (Immobilienbewertungen).

Durch die Erstellung vieler Immobilienbewertungen in Dormagen und Umgebung sind uns der Immobilienmarkt und die Immobilienpreise in Dormagen und Umkreis bestens bekannt und vertraut. Ich kann Ihnen infolgedessen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bei Ihrer Immobilienbewertung sicher behilflich sein.

Weitere Informationen zum Thema der „öffentlichen Bestellung“ finden Sie auf dieser Seite.

Über die Kernstadt von Dormagen hinaus, erstellen wir auch in den Ortsteilen Broich, Delhoven, Delrath, Gohr, Hackenbroich, Hackhausen, Horrem, Knechtsteden, Nievenheim, Rheinfeld, St. Peter, Straberg, Stürzelberg, Ückerath und Zons gerne ein Verkehswertgutachten für Ihr Eigenheim oder Liegenschaft.


Sie sind an der Erstellung eines Gutachten durch einen Immobiliengutachter interessiert?

Wenn Sie an der Erstellung eines Gutachtens durch einen Immobiliengutachter interessiert sind, rufen Sie uns doch einfach unverbindlich an oder schicken Sie uns eine E-Mail über das Kontakt-Formular.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Ihr Sachverständigenbüro Otten
Immobiliengutachter für Dormagen und Umgebung

Immobiliengutachter in Dormagen und Umgebung

Wappen von Dormagen
Falls Sie Dormagen noch nicht genau kennen hier ein paar Statistiken zu Dormagen.

Dormagen hat in etwa 65.000 Bürger und eine Fläche von in etwa 86 km². Somit leben ca 750 Einwohner je km². Der Name Dormagen stammt von Durnomagus. Neueren Forschungen zufolge kommt das Wort aus den keltischen Sprachen und bedeutet etwa ‚Kiesfeld‘ oder ‚Kieselfeld‘.

Am 1. Juli 1969 erhielt die Gemeinde Dormagen nach dem Zusammenschluss der beiden Gemeinden Dormagen und Hackenbroich die Stadtrechte. Im Rahmen der kommunalen Neugliederung, die am 1. Januar 1975 in Kraft trat, wurden die Städte Dormagen und Zons sowie das Amt Nievenheim mit den Gemeinden Gohr, Nievenheim und Straberg zur heutigen Stadt Dormagen zusammengeschlossen.

Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung

Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?

Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.

Dies trifft insbesondere zu bei:
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Betriebsaufgaben
  • Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
  • Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
  • bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
  • Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
  • Mietgutachten

oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.

Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.

Mietwertgutachten

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.

Hinweis

Besondere Beachtung sollten Sie folgenden Urteilen schenken:

Bundesfinanzhof und Finanzgericht erkennen nur Gutachten von einem Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an (zu den Urteilen)

Welche Punkte sollten Sie bei der Auswahl eines Immobiliengutachters beachten?

Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen Immobiliengutachter auswählen:

Öffentlich bestellt und vereidigt (nicht nur nach DIN ISO 17024 zertifiziert, da diese Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt werden !)

Rechtssichere Gutachten

Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)

Ausführliche Beratung

Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes

Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Mitglied in einem Gutachterausschuß

Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte

Angemessene Vergütung

Immobilienbewertung - Dormagen
Immobiliengutachter - Dormagen

Immobiliensachverstaendiger - Dormagen

Wir erstellen für folgende Gebäudearten Immobilienbewertungen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienhäuser & Wohnungen

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Grundstücke und Rechte

Grundstücke

  • Baureife Grundstücke
  • Bauerwartungsland
  • Flächen im Außenbereich
  • Land- & forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Fischerei Grundstücke
  • Sanierungsgebiete

Rechte

  • Wohnrecht & Wohnungsrecht
  • Leitungs- & Wegerecht
  • Baulasten
  • Nießbrauch
  • Erbbaurecht

Wenn Sie einen öffentlich bestellten & vereidigten Immobiliengutachter in Dormagen suchen, so nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Schildern Sie uns Ihr Anliegen, wir helfen Ihnen gerne.

Immobilienbewertung Wilhelm Otten

Telefon: 02251/71744 oder

senden Sie uns eine E-Mail