Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie in Zülpich und Umgebung.
Objektiv und vertrauenswürdig!
Immobiliengutachter Zülpich Immobilienbewertung
öffentlich bestellter & vereidigter Immobiliengutachter W. Otten
Immobilienbewertung Zülpich: Auch in Zülpich ist der öffentl. bestellte & vereidigte Immobiliengutacher Dipl. Ing. W. Otten als Immobiliengutacher und Bausachverständiger tätig. Mit seinem Team von zwei weiteren Immobiliengutachtern (Diplomingenieure) erstellt das Sachverständigenbüro Wilhelm Otten Gutachten über Ihre Immobilie in Zülpich (Immobilienbewertungen).
Sie möchten in Zülpich wohnen und erwägen sich ein Heim zuzulegen? Oder haben Sie „Probleme“ mit dem Finanzamt wegen Erbschaftssteuerangelegenheiten? Egal ob Sie ankaufen oder vermarkten oder zusätzliche Bewertungsanlässe haben, Sie sollten immer den Preis Ihrer Immobilie kennen.
Jedoch nicht ausschließlich beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie erscheint es angemessen, den Preis zu wissen. Gleichermaßen bei
- Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
- Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
- Beleihungen
- Mietgutachten
ist es oft notwendig einen Immobiliengutachter zu beauftragen. Einen Ausschnitt, wann es sinnvoll ist einen Immobiliengutachter auch in Zülpich zu beauftragen, sehen Sie hier.
Immobilienbewertungen in Zülpich durch Immobiliensachverständigen Dipl.-Ing. Otten
Wir helfen Ihnen natürlich bei der Wertermittlung und erstellen für Sie eine Hausbewertung in Zülpich.
Falls Sie Zülpich noch nicht kennen hier ein paar Statistiken zu Zülpich.
Zülpich hat rund 20.005 Bewohner und eine Fläche von rund 101,01 km². Somit wohnen 198 Einwohner je km².
Zülpich ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Euskirchen mit etwa 20.000 Einwohnern, die sich auf die Kernstadt und 24 Orte verteilen. Die „Römerstadt“ Zülpich mit dem latinisierten Namen Tolbiacum existiert seit dem 1. Jahrhundert v. Chr. Die Schlacht von Zülpich vom Jahre 496 n. Chr. ist ein stehender Begriff in der europäischen Geschichtsschreibung. Zülpich birgt eine Vielzahl historischer Kulturdenkmäler, zu denen auch das einzige deutsche „Museum für Badekultur“ gehört. Zülpich liegt in der Jülich-Zülpicher Börde und ist Teil des Rheinischen Braunkohlereviers (Braunkohleförderung im Tagebau Zülpich von 1953 bis 1967). Dies spiegelt sich noch heute in den beiden Baggerseen wider: dem Wassersportsee Zülpich und dem Naturschutzsee Füssenich.
Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung
Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?
Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.
Dies trifft insbesondere zu bei:- Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
- Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
- Erbschaftssteuerangelegenheiten
- Betriebsaufgaben
- Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
- Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
- bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
- Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
- Mietgutachten
oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.
Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.Mietwertgutachten
Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.
Wir erstellen für folgende Gebäudearten Immobilienbewertungen
Wohnimmobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke und Rechte
Grundstücke
Rechte
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellt Fragen.
Was ist ein Verkehrswert?
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Bei dem Verkehrswert handelt es sich somit um einen objektivierten Wert, sozusagen um einen Wert für „jedermann“.
Wo ist der Verkehrswert definiert?
Der Verkehrswert ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) vom 22.07.2011 definiert.
Auf welcher Grundlage wird der Verkehrswert ermittelt?
Der Verkehrswert einer Immobilie wird auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 1.07.2010 ermittelt. Ab dem 01.01.2022 auf Grundlage der ImmoWertV 2021 vom 14.07.2021.
In der ImmoWertV sind drei Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes vorgesehen: Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren.
Was ist ein Preis?
Der Preis ist die sich aus Angebot und Nachfrage auf einem „Markt“ ergebende und in Geldeinheiten gezahlte Gegenleistung für eine Immobilie.
Gibt es einen Unterschied zwischen Wert (Verkehrswert) und Preis?
Ja, den gibt es. Der geschätzte Verkehrswert eines Objektes wird durch Orientierung an Vergleichsobjekten ermittelt und bleibt daher abstrakt.
Der Begriff „Preis“ ist dagegen objektiv und konkret, er manifestiert sich erst bei der tatsächlichen Veräußerung. Erst wenn sich Anbieter und Nachfrager in einem Verhandlungsprozess auf einen bestimmten Preis einigen und einen Kaufvertrag schließen, entsteht ein Preis (Kaufpreis).
Was ist ein Sachverständiger?
Unter einem Sachverständigen versteht man eine natürliche Person, der eine explizite Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet zugesprochen wird.
Kann sich jeder Sachverständiger nennen?
Im Prinzip: ja. Nach deutschem Recht, ist der Begriff des Sachverständigen nicht geschützt. Das trifft auch für den Begriff des Gutachters zu. Das bedeutet grundsätzlich, dass sich jeder der sich dafür geeignet hält, als Sachverständiger/Gutachter bezeichnen darf.
Warum sollten Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen?
Da der Begriff Sachverständiger /Gutachter nicht geschützt ist, haben Sie nur bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen/Gutachter die Gewähr, dass er über die notwendige Sachkunde, über ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung verfügt.
Warum sollten Sie einen regional tätigen Sachverständigen/Gutachter beauftragen?
Es ist sinnvoll einen regional tätigen Sachverständigen/Gutachter zu beauftragen, da nur er die wirklichen Kenntnisse über den regionalen Markt und die damit verbundenen tatsächlichen Gegebenheiten kennt.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Bis vor ca. 10 Jahren gab es in der HOAI eine Regelung die Kosten eines Gutachtens von dem Wert der Immobilie abzuleiten. Diese Regelung wurde ersatzlos gestrichen, so dass heute jeder Sachverständige sein Honorar selbst vorgeben kann. Bei uns leitet sich das Honorar für die Erstellung eines Gutachtens von dem tatsächlichen Zeitaufwand ab.