Befangenheit, Besorgnis der Befangenheit beim Ortstermin

Der Umstand, dass im Rahmen eines Ortstermines Unterlagen zu dem Bauvorhaben in Abwesenheit aller Parteien überreicht werden, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit. Dieser Beschluß des Amtsgerichtes Bonn ist auch für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige (Immobiliensachverständiger) bei der Immobilienbewertung zu beachten. AG Bonn, Beschl. vom 24.10.2014   -13 T 119/14-

Verkehrswertermittlung, Genauigkeit Massenbewertung, Clusterverfahren, Bilanzierung von lmmobilienbeständen, Prospekthaftung

In einem Wertpapierverkaufsprospekt ist der Wert des Immobilienvermögens der Emittentin als Bilanzposition, die  für die Beurteilung der Vermögenslage des Unternehmens  und damit für die Anlageentscheidung von wesentlicher  Bedeutung ist, zutreffend auszuweisen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Eigenkapital zu einem beträchtlichen  Teil aus immobilien besteht. Die Prospektpublizitätspflicht erstreckt sich auf den gewählten Bewertungsansatz und das…

Selbstständiges Beweisverfahren, Dritte müssen relevante Urkunden vorlegen

Eine Anordnung nach § 142 ZPO ist einem Dritten gegenüber auch im selbstständigen Beweisverfahren möglich. In diesem Fall kann die Anordnung durch Zwischenurteil überprüft und gegebenenfalls auch erzwungen werden. Dieser Beschluß ist auch für Immobiliensachverständige /Immobiliensachverständiger) und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung für Gerichte von Bedeutung OLG Düsseldorf Beschl. vom 30.01.2014 – 5 W 84/13 –

Vergütung des Sachverständigen Vogel-Zeigen Fahrlässigkeit, grobe

Tippt sich der gerichtliche Sachverständige im Verkaufe seiner mündlichen Befragung durch den Anwalt mit dem Zeigefinger an die Schläfe, beinhaltet dies die seine Ablehnung als befangen begründende Kränkung dieses Anwalts mit der Folge des Verlustes der Vergütung wegen grob fahrlässigen Fehlverhaltens. Dieser Beschluß ist auch für Immobiliensachverständige (Immobiliensachverständiger) und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung zu beachten….

Ausschlussfrist für Vergütungsantrag beginnt erst nach Abschluss der Tätigkeit

Bei der Festsetzung der Sachverständigen-Vergütung durch Beschluss des (Beweisaufnahme-)Gerichts handelt sich nicht um ein Erinnerungs- oder kontradiktorisches Verfahren; das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit es dies für angemessen hält, unabhängig davon, ob bereits eine Entscheidung des Urkundsbeamten vorliegt. Der Beginn der dreimonatigen Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag des Sachverständigen setzt zumindest voraus, dass die Heranziehung des…

Schadensermittlung nach Zerstörung von Bäumen „Bewertung von Immobilien“ Aufwuchs Vergütung von Sachverständigen

Befasst sich der gerichtliche Sachverständige mit der Klärung des Schadens infolge der Zerstörung und der Entfernung von in ein Grundstück eingebrachten Bäumen und Sträuchern sowie der Höhe des Wiederherstellungsaufwands, greift für seine Vergütung das Sachgebiet „Bewertung von Immobilien“ = 90 EUR je Stunde. Dieser Beschluß ist für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige (Immobiliensachverständiger) bei der Immobilienbewertung von…

Rundstempel

Nicht öffentlich bestellter Bausachverständiger darf keinen Rundstempel benutzen. Dieses Urteil ist auch für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige (Immobiliensachverständiger) bei der Immobilienbewertung zu beachten. OLG Koblenz, Urt. vom 06.08.2074 – 9 U 194/74

Ablehnungsgrund Befangenheit von Sachverständigen

1. Formulierungen im Gutachten eines Sachverständigen wie „nicht so extrem“ und die Verwendung von „,können ohne Weiteres Misstrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigen. 2. Der Vorwurf -einer “statistisch verzerrten Darstellung“ reicht einen objektiv begründbaren Eindruck der Unparteilichkeit nicht ohne Weiteres aus, wenn er sachbezogen ist. Für einen Immobiliensacherständigen (Immobiliensachverständiger) bzw. für einen Immobiliengutachter ist…