Sie möchten in Baesweiler leben und eine Wohnung käuflich erwerben? Oder werden Sie Ihr Heim, welches sich in Baesweiler befindet, verkaufen? Egal ob Sie erstehen oder abstoßen oder sonstige Bewertungsanlässe haben, Sie sollten auf jeden Fall den Preis Ihrer Immobilie wissen.
Aber nicht nur beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft ist es gescheit, den Preis zu wissen. Auch bei
- Erbschaftssteuerangelegenheiten
- Betriebsaufgaben
- Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
- Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
ist es oft notwendig einen Immobiliengutachter zu beauftragen. Einen Ausschnitt, wann es sinnvoll ist einen Immobiliengutachter auch in Baesweiler zu beauftragen, sehen Sie hier.
Immobilienbewertungen in Baesweiler durch Immobiliensachverständigen Dipl.-Ing. Wilhelm Otten
Wir helfen Ihnen selbstverständlich bei der Wertermittlung und erstellen für Sie eine Immobilienbewertung in Baesweiler.
Falls Sie Baesweiler noch nicht genau kennen hier ein paar Daten zu Baesweiler.
Baesweiler hat 27.898 Bewohner und eine Fläche von circa 27,77 km². Somit wohnen 1005 Einwohner je km².
Baesweiler ist eine mittlere regionsangehörige Stadt in der nordrhein-westfälischen Städteregion Aachen. Kurze Zeit prägte Bergbau die Stadt und führte zu raschem Bevölkerungsanstieg. Der Raum wird als Jülicher Börde bezeichnet und liegt in der Kölner Bucht, was eine Bodenzusammensetzung aus Löss begründet. In den Eiszeiten drangen die Gletscher bis in diese Bucht (nicht ganz bis Baesweiler) und zermahlten unter sich Gestein, das sie weit aus dem Norden herangeschafft hatten. Nach dem Abschmelzen blieb eine fruchtbare Erdschicht zurück.
Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung
Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?
Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.
Dies trifft insbesondere zu bei:- Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
- Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
- Erbschaftssteuerangelegenheiten
- Betriebsaufgaben
- Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
- Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
- bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
- Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
- Mietgutachten
oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.
Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.Mietwertgutachten
Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.
Welche Punkte sollten Sie bei der Auswahl eines Immobiliengutachters beachten?
Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen Immobiliengutachter auswählen:
Öffentlich bestellt und vereidigt (nicht nur nach DIN ISO 17024 zertifiziert, da diese Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt werden !)
Rechtssichere Gutachten
Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)
Ausführliche Beratung
Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes
Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Mitglied in einem Gutachterausschuß
Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte
Angemessene Vergütung