Sie möchten in Baesweiler leben und eine Wohnung käuflich erwerben? Oder werden Sie Ihr Heim, welches sich in Baesweiler befindet, verkaufen? Egal ob Sie erstehen oder abstoßen oder sonstige Bewertungsanlässe haben, Sie sollten auf jeden Fall den Preis Ihrer Immobilie wissen.

Aber nicht nur beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft ist es gescheit, den Preis zu wissen. Auch bei

  • Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Betriebsaufgaben
  • Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)

ist es oft notwendig einen Immobiliengutachter zu beauftragen. Einen Ausschnitt, wann es sinnvoll ist einen Immobiliengutachter auch in Baesweiler zu beauftragen, sehen Sie hier.

Immobilienbewertungen in Baesweiler durch Immobiliensachverständigen Dipl.-Ing. Wilhelm Otten

Wir helfen Ihnen selbstverständlich bei der Wertermittlung und erstellen für Sie eine Immobilienbewertung in Baesweiler.

Hoheitszeichen von Baesweiler

Falls Sie Baesweiler noch nicht genau kennen hier ein paar Daten zu Baesweiler.

Baesweiler hat 27.898 Bewohner und eine Fläche von circa 27,77 km². Somit wohnen 1005 Einwohner je km².

Baesweiler ist eine mittlere regionsangehörige Stadt in der nordrhein-westfälischen Städteregion Aachen. Kurze Zeit prägte Bergbau die Stadt und führte zu raschem Bevölkerungsanstieg. Der Raum wird als Jülicher Börde bezeichnet und liegt in der Kölner Bucht, was eine Bodenzusammensetzung aus Löss begründet. In den Eiszeiten drangen die Gletscher bis in diese Bucht (nicht ganz bis Baesweiler) und zermahlten unter sich Gestein, das sie weit aus dem Norden herangeschafft hatten. Nach dem Abschmelzen blieb eine fruchtbare Erdschicht zurück.

Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung

Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?

Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.

Dies trifft insbesondere zu bei:
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Betriebsaufgaben
  • Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
  • Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
  • bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
  • Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
  • Mietgutachten

oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.

Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.

Mietwertgutachten

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.

Hinweis

Besondere Beachtung sollten Sie folgenden Urteilen schenken:

Bundesfinanzhof und Finanzgericht erkennen nur Gutachten von einem Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an (zu den Urteilen)

Welche Punkte sollten Sie bei der Auswahl eines Immobiliengutachters beachten?

Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen Immobiliengutachter auswählen:

Öffentlich bestellt und vereidigt (nicht nur nach DIN ISO 17024 zertifiziert, da diese Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt werden !)

Rechtssichere Gutachten

Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)

Ausführliche Beratung

Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes

Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Mitglied in einem Gutachterausschuß

Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte

Angemessene Vergütung

Immobilienbewertung - Baesweiler
Immobiliengutachter - Baesweiler

Immobiliensachverstaendiger - Baesweiler

Wir erstellen für folgende Gebäudearten Immobilienbewertungen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienhäuser & Wohnungen

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Grundstücke und Rechte

Grundstücke

  • Baureife Grundstücke
  • Bauerwartungsland
  • Flächen im Außenbereich
  • Land- & forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Fischerei Grundstücke
  • Sanierungsgebiete

Rechte

  • Wohnrecht & Wohnungsrecht
  • Leitungs- & Wegerecht
  • Baulasten
  • Nießbrauch
  • Erbbaurecht

Immobiliengutachter