Der Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags bemisst sich nach dem Wert der Leistungspflicht, von der der Kläger freigestellt werden will bzw. nach dem Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; die Gegenleistung bleibt außer Betracht.

BGH, Beschl. v. 12.03.2020 – V ZR 160/19 –

Die Auswahl des Sachverständigen durch das Gericht kann als verfahrensleitende Zwischenentscheidung nicht isoliert, sondern nur zusammen mit der Sachentscheidung angegriffen werden.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.08.2019 – 8 W 33/19 –

 

Ist ein Sachverständigengutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel nur zum Teil verwertbar, erhält der Sachverständige für solchen Zeitaufwand und bare Aufwendungen eine Vergütung, die auf den vom Gericht verwerteten bzw. verwertbaren Teil seiner Leistung entfallen. Die Vergütung ist in diesem Fall konkret unter Benennung der vom Gericht für bestimmungsgemäß verwertbar erachteten Leistungsteile zu errechnen.

OLG Düsseldorf Beschl. v. 05.09.2019 -I-10 W 104/19 –

Bei der Frage, ob eine beleidigende Herabsetzung einer Prozesspartei in einem Sachverständigengutachten vorliegt, die Anlass zur Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bietet, ist zu berücksichtigen, ob die Formulierung spontan oder als Reaktion auf vergleichbare Formulierungen einer Prozesspartei erfolgt sind.

OLG Dresden, Beschl. v. 17.12.2019 – 4 W 943/19 –

  1. Eine Zustimmung des Gerichts zu einem erhöhten Stundensatz für den Sachverständigen kann nach § 13 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 JVEG erfolgen; die Entscheidung ist unanfechtbar.
  2. Das Gericht sollte seine Zustimmung nur in begrenzten Einzelfällen erteilen.

LG Aachen, Beschl. v. 07.05.2020 – 12 O 246/18 –

 

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung als vertragsgemäß überlassen wurde und auf den die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, vom Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn eine wesentliche Verschlechterung des Dekorationszustandes eingetreten ist. Allerdings hat er sich in diesem Fall nach Treu und Glauben an den hierfür anfallenden Kosten (regelmäßig zur Hälfte) zu beteiligen, weil die Ausführung der Schönheitsreparaturen zu einer Verbesserung des vertragsgemäßen (unrenovierten) Dekorationszustands der Wohnung bei Mietbeginn führt.

BGH, Urt. v. 08.07.2020 – VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18

Zur Wahrung der Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB bei einem Stellplatzmietvertrag (Abgrenzung zu Senatsurteil v. 17.06.2015 -XII ZR 98/13, ZMR 2015, 763 = NJW 2015, 2648).

Der Erwerber und neuer Sondernutzungsberechtigte an dem in der Teilungserklärung (TE) näher bezeichneten Stellplatz tritt nach §§ 578, 567 BGB als Vermieter in den bestehenden (eigenständigen) Stellplatzmietvertrag ein (Leitsatz der Redaktion).

BGH, Urt. v. 15.01.2020 -XII ZR 46/19-

Bestand des Mietvertrags einer Gemeinde über ein Objekt zur Unterbringung ihr zugewiesener Flüchtlinge; Abgrenzung zwischen Wohnraummietverhältnis und allgemeinem Mietverhältnis; Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Miete; Wirksamkeit einer Klausel über den Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts für die Dauer von 60 Monaten

  1. Ein Mietvertrag, den eine Gemeinde abgeschlossen hat, um in dem Mietobjekt ihr zugewiesene Flüchtlinge unterbringen zu können, ist unbeschadet seiner Bezeichnung kein Wohnraummietvertrag i.S.v. § 549 Abs. 1 BGB (Fortführung BGH v. 13.02.1985 -VIII ZR 36/84, BGHZ 94, 11 = NJW 1985, 1772).
  2. Eine in diesem Vertrag enthaltene formularmäßige Klausel, mit der für beide Mietvertragsparteien das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 60 Monaten ausgeschlossen wird, ist nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

BGH, Urt. v. 23.10.2019 -XII ZR 125/18-

Gegen die Ablehnung, den gerichtlich bestellten Sachverständigen anzuweisen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen, ist im selbständigen Beweisverfahren ein Rechtsmittel nicht gegeben.

BGH, Beschl. v. 15.01.2020 -VII ZB 96/17-

Aufforderung an den BMF zum Beitritt zu einem Verfahren betreffend die Aufteilung des vertraglich vereinbarten Kaufpreises für ein bebautes Grundstück aufgrund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung

Im Revisionsverfahren stellt sich die Frage, ob die vom BMF zur Verfügung gestellte »Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)« bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung zugrunde gelegt werden kann. Der Senat hat das BMF zum Beitritt zu diesem Verfahren aufgefordert (§ 122 Abs. 2 Satz 3 FGO).

BFH, Beschl. v. 21.01.2020 -IX R 26/19-