Privilegierung des Betriebsvermögens Erbschaftsteuer Unvereinbarkeit mit der Verfassung
Art. 3 Abs.1 GG verleiht Steuerpflichtigen keinen Anspruch auf verfassungsrechtliche Kontrolle steuerrechtlicher Regelungen, die Dritte gleichheitswidrig begünstigen, das eigene Steuerrechtsverhältnis aber nicht betreffen. Anderes gilt jedoch, wenn Steuervergünstígungen die gleichheitsgerechte Belastung durch die Steuer insgesamt in Frage stellen. Im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich i.S. des Art. 72 Abs.2 GG ist eine bundesgesetzliche Regelung nicht erst dann,…