Nicht gestellte Fragen beantwortet, Gutachter befangen
Überschreitet ein Sachverständiger seinen Gutachtenauftrag und beantwortet Fragen, die das Gericht nicht gestellt hat, so kann dies ein Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit seitens einer Partei rechtfertigen. Ob das der Fall ist und ob der Sachverständige überhaupt seinen Gutachterauftrag überschritten hat, hängt von allen Umständen des Einzelfalls ab (im Anschluß an BGH, Beschl. vom…