Privatgutachter, Befangenheit von Gutachtern, Geschäftsverbindungen

Ist ein Sachverständiger geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, ist er als Privatgutachter anzusehen, wenn unter dem Firmennamen der GmbH ein Privatgutachten erstellt wird, das keinen anderen Sachverständigen als den für seinen Inhalt verantwortlichen Verfasser erkennen läßt. Ist ein Privatgutachter der Sohn des geschäftsführenden Gesellschafters eines von Seiten des Gerichts als GbR beauftragten Sachverständigenbüros und war oder…

Vergütung von Sachverständigen

Ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen steht einem Sachverständigen auch dann zu, wenn es aus Gründen, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, nicht zu einer Gutachtenerstattung kommt. Hat das Gericht dem Sachverständigen aufgrund seiner Erkrankung den Auftrag entzogen, so ist die Nichterstattung des Gutachtens nicht vom Sachverständigen zu vertreten. Dieser Beschluß hat auch besondere…

Befangenheit eines Sachverständigen, Wortwahl

Stellt der Sachverständige im Ausgangsgutachten umfangreiche Ausführungen und Berechnungen an und wird diese Arbeit trotzdem als „oberflächlich“ kritisiert, so ist es zumindest verständlich, dass er sich in einem Ergänzungsgutachten bei der Wahl einiger Formulierungen vergreift. Die Besorgnis der Befangenheit ist damit nicht begründet. Dieser Beschluß hat auch für Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung Bedeutung….

Ortsübliche Vergleichsmiete

In Sachverständigengutachten zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete, das ganz überwiegend Vergleichsobjekte aus dem Bestand der Hausverwaltung heranzieht, die auch die streitgegenständliche Mietwohnung verwaltet, ist nicht verwertbar. Dieses Urteil ist für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige bei der Immobilienbewertung von besonderer Bedeutung. LG Berlin, Urt. vom 6.09.2014  -18 S 362/13-

Befangenheit eines Sachverständigen, Entschuldigung

Selbst wenn ein Verhalten oder eine Äußerung eines Sachverständigen zunächst die Besorgnis der Befangenheit begründet hat, kann dieser durch eine entsprechende Erläuterung, Klarstellung oder Entschuldigung ein ursprünglich berechtigtes Misstrauen ausräumen. Dieser Beschluss ist auch für Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung von Bedeutung. LG Marburg, Beschl. vom 20-05.2014  -5 O 66/11-

Abwehrgutachten

Ein Privatgutachten, das lediglich eingeholt wird, um es dem Privatgutachten des Gegners im Vorfeld eines Bauprozesses entgegenzusetzen, ist nicht prozessbezogen. Die Kosten eines solchen Gutachtens sind deshalb nicht erstattungsfähig. Dieser Beschluss kann auch für Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung von Bedeutung sein. OLG Zweibrücken, Beschl. vom 31.03.2014  -2 W 14/12-

Mit Alufolie gegen feuchte Wände

Wer ein Haus verkauft, kann sich nicht auf einen vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss berufen, wenn er arglistig verschweigt, dass mehrere Wände im Haus feucht sind und er auch noch Maßnahmen ergreift, um die feuchten Stellen zu verbergen. Zum einen habe der Verkäufer von der Feuchtigkeit gewußt und hätte den Käufer darüber aufklären müssen. Zum anderen hat…

Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit i.S. des § 839a Abs. 1 BGB liegt nicht vor, wenn verschiedene Sachverständige und Fachleute desselben Fachgebietes keine Einigkeit über die zu beurteilende Frage erzielen können. Der Geschädigte hat auch dann ein Rechtsmittel i.S. des § 839a BGB i.V.m. § 839 Abs. 3 BGB unterlassen, wenn er es im Vorprozess versäumt hat, Einwendungen…

Sachverständigenvergütung für gerichtliche Sachverständige

Beim nach Stundensätzen zu bemessenden Honorar eines gerichtlichen Sachverständigen sind der Umfang des ihm unterbreiteten Stoffes, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Sache angemessen zu berücksichtigen. Zwischen der Fachkunde und zeitlichem Aufwand muss eine gewisse Proportionalität bestehen….