Kostenansatz durch Gerichte reduziert, Sachverständiger kann anfechten

Beanstanden die Parteien den gerichtlichen Kostenansatz für einen Sachverständigengutachten, worauf das Gericht im Verfahren nach § 6 GKG die Sachverständigenvergütung erstmals fest- und herabgesetzt und zugleich eine Rückerstattung der Überzahlung anodnet, kann der am Erinnerungsverfahren gegen den Kostenansatz originär nicht beteiligte Gutachter diese Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 3 JVEG mit der…

Aktenstudium

Wenn der Sachverständige nach Einigung über das weitere Vorgehen vor Erstellung des Gutachtens nochmals die Gerichtsakte studiert hat, ist das nicht zu beanstanden. Vielmehr war dieses nochmalige Aktenstudium aufgrund des Zeitablaufs erforderlich, um das Gutachten erstellen zu können. Liegt zwischen dem Ortstermin und der Klärung der Frage des weiteren Vorgehens ein Zeitraum von mehreren Monaten,…

Zulässige Vorabentscheidung über die Einordnung in eine Honorargruppe

Hat der Sachverständige beantragt, den Stundensatz in Anlehnung an bestimmte Honorargruppen festzusetzen, so zielt dieses Begehren auch darauf ab, eine Einordnung der Tätigkeit in eine Honorargruppe herbeizuführen. Die hierauf ergangene Entscheidung kann unabhängig davon mit der Beschwerde angefochten werden, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes EUR 200,- übersteigt. Dieser Beschluss ist auch für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige…

Gutachterausschuß für Grundstückswerte, Auskunftspflicht

Unter den weit zu fassenden des § 197 Abs. 1 Satz 1 BauGB fallen alle Personen, die Angaben über das Kaufgrundstück machen können; neben dem Eigentümer, Verkäufer und Käufer u.a. auch Verwalter, Makler, Mieter, Pächter, dinglich Berechtigte, Nachbarn, Baufirmen, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Banken usw. Auch der Umstand, dass der Gutachterausschuß auf anderem Wege Informationen einholen…

Kosten eines Sachverständigengutachtens

Der Aufwand für ein selbstentwickeltes Softwareprogramm stellt keine aufgewendeten besonderen Kosten dar, die nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG gesondert ersatzfähig wären. Simulationssoftware, mit der Modellannahmen berechnet werden können, gehört zur angemessenen technischen Ausstattung eines hydrologischen Gutachters. Die Kosten für sie sind übliche Gemeinkosten, die mit der stundenmäßigen Vergütung nach §§…

Privatgutachter, Befangenheit von Gutachtern, Geschäftsverbindungen

Ist ein Sachverständiger geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, ist er als Privatgutachter anzusehen, wenn unter dem Firmennamen der GmbH ein Privatgutachten erstellt wird, das keinen anderen Sachverständigen als den für seinen Inhalt verantwortlichen Verfasser erkennen läßt. Ist ein Privatgutachter der Sohn des geschäftsführenden Gesellschafters eines von Seiten des Gerichts als GbR beauftragten Sachverständigenbüros und war oder…

Vergütung von Sachverständigen

Ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen steht einem Sachverständigen auch dann zu, wenn es aus Gründen, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, nicht zu einer Gutachtenerstattung kommt. Hat das Gericht dem Sachverständigen aufgrund seiner Erkrankung den Auftrag entzogen, so ist die Nichterstattung des Gutachtens nicht vom Sachverständigen zu vertreten. Dieser Beschluß hat auch besondere…

Befangenheit eines Sachverständigen, Wortwahl

Stellt der Sachverständige im Ausgangsgutachten umfangreiche Ausführungen und Berechnungen an und wird diese Arbeit trotzdem als „oberflächlich“ kritisiert, so ist es zumindest verständlich, dass er sich in einem Ergänzungsgutachten bei der Wahl einiger Formulierungen vergreift. Die Besorgnis der Befangenheit ist damit nicht begründet. Dieser Beschluß hat auch für Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung Bedeutung….

Ortsübliche Vergleichsmiete

In Sachverständigengutachten zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete, das ganz überwiegend Vergleichsobjekte aus dem Bestand der Hausverwaltung heranzieht, die auch die streitgegenständliche Mietwohnung verwaltet, ist nicht verwertbar. Dieses Urteil ist für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige bei der Immobilienbewertung von besonderer Bedeutung. LG Berlin, Urt. vom 6.09.2014  -18 S 362/13-