Ausgleichsbetrag, Festsetzungsverjährung, Treu und Glauben

Der auch im öffentlichen Recht geltende Grundsatz von Treu und Glauben stellt sicher, daß sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangen des Sanierungsvorteils festgesetzt werden dürfen. Damit wäre dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorgersehbarkeit hinreichend Rechnung getragen. Dieses Urteil ist für Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung von besonderem Interesse. BVerwG, Urt. vom 20.03.2014  …

Wohn- und Nießbrauchrechte

Die Begrenzung des Jahreswertes von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird. § 16 BewG ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzungswert bei der Ermittlung des niedrigeren gemeinen Wertes eines Grundstücks abgezogen wird. Dieses Urteil…

Denkmalschutz und Umgebungsschutz

War ein planungsrechtlicher Vorbescheid zum Zeitpunkt der Erteilung einer Baugenehmigung einem Dritten gegenüber noch nicht bestandskräftig, so kann dieser die Baugenehmigung uneingeschränkt anfechten. Das Schicksal des Vorbescheides ist dann wegen der Zweitregelung des Inhaltes in der Baugenehmigung für die Rechtstellung des Dritten ohne Bedeutung. Dem zur Rücksichtsnahme verpflichteten Bauherrn, der in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals…

Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten

Die Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens sind als erstattungsfähig anzuerkennen (§ 162 Abs. 1 VwGO), wenn eine verständige Partei es im Hinblick auf ihre prozessuale Lage und die Bedeutung der Sache vernünftigerweise für erforderlich halten durfte, wobei in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Einschränkung des gerichtlichen Amtsermittlungsgrundsatzes und die gesteigerte Darlegungslast der Beteiligten zu…

Ausgleichsbetrag – Komponentenmethode

Die zum Zweck der Festsetzung eines Ausgleichsbetrages festzustellende Erhöhung des Bodenwertes kann anhand des Komponentenverfahrens ermittelt werden. Eine nach einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gegebene höhere Ausnutzbarkeit eines Grundstücks hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wirkt sich bei bereits vorhandener Bebauung nur dann werterhöhend aus, wenn die Bebauung wirtschaftlich nicht mehr langfristig nutzbar ist. Diesen Beschluß sollten Immobiliengutachter…

Erbbaurecht an Bauerwartungsland

Beim Kauf eines sich auf Bauerwartungsland beziehenden Erbbaurechts trägt i.d.R. der Käufer das Risiko, ob und wann das Grundstück bebaubar wird. Ein Erbbaurecht mit dem Inhalt, auf dem Grundstück Gebäude aller Art in Übereinstimmung mit dem zu erstellenden Bebauungsplan errichten zu dürfen, ist zulässig. Das Erbbaurecht geht nicht unter, wenn sich die Erwartung der Bebaubarkeit…

Wohnrecht muß u.U. versteuert werden

Das Wohnhaus wird an die Kinder vererbt, doch der Partner soll weiter darin wohnen dürfen. Abgesichert durch ein Wohnrecht. So wird es häufig in Testamenten verfügt. Für den hinterbliebenen Partner kann dies jedoch u.U. teuer werden. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Urteil bestätigt, daß der hinterbliebene Ehepartner ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht versteuern muß, wenn der…

Finanzgericht erkennt nur Gutachten von einem Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an

Nach § 146 Abs. 7 BewG ist ein niedriger Wert als der vom Finanzamt festgesetzte Wert festzusetzen, wenn der Steuerpflichtige einen niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) nachweist. Der Steuerpflichtige trägt insoweit die Nachweislast. Er kann den Nachweis durch ein Sachverständigengutachten erbringen. Bei dem Sachverständigen muß es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handeln. Aufgrund…

Missverhältnis von Kaufpreis und Gegenleistung

Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das ohne das Hinzuziehen weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, liegt bei Grundstückskaufverträgen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber oder -unterschreitung von 90 v.H. vor. Dieses Urteil ist auch von Interesse für Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung. BGH. Urt. vom 24.01.2014  -V…