Ausgleichsbetrag
Bei der Immobilienbewertung des Ausgleichsbetrages durch einen Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter auf der Grundlage der Komponentenmethode ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, auf die Restnutzungsdauer einer Anlage abzustellen (vgl. § 6 Abs. 6 ImmoWertV), wenn der Ausbau der Straße im Zeitpunkt der Entstehung des Sanierungsausgleichs bereits 11 Jahre zurück lag und der Ausbauvorteil bei Annahme eines 40-jährigen…