Sachkunde von Sachverständigen

Zur Erlangung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung muß der Antragsteller u.a. erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse haben. Die besondere Sachkunde kann nicht durch eine bereits erfolgte Zertifizierung nachgewiesen werden. Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung für öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige gegenüber zertifizierten Sachverständigen. OVG Bautzen, Urt. vom 7.05.2013 -3 A 834/11

Enge Einfahrt ist kein Mangel

Eine Doppelhaushälfte für „gehobene Ansprüche“ bedeutet das, dass die Garageneinfahrt breit sein muss? Das OLG München sagt nein. Eine enge Einfahrt zu einer Garage ist kein Mangel. Einem Hausbesitzer könne es durchaus zugemutet werden zu rangieren um seinen PKW in die Garage fahren zu können. Dieses Urteil hat auch Auswirkungen bei der Immobilienbewertung durch einen…

Ausgleichsbetrag nach Hagedorn

Bei dem Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 3 BauGB handelt es sich um einen Geldleistungsverwaltungsakt, bei dem grundsätzlich die (gerichtliche) Verpflichtung zur Spruchreifmachung besteht. Der Gemeinde steht bei der Bewertung von Anfangs und Endwert i.S. von § 154 Abs. 2 BauGB ein Schätzungsspielraum zu, den die Gerichte hinsichtlich der angewandten Berechnungsmethode auf Plausibilität zu überprüfen…

Gutachtenkosten bei Nachlaßsachen zur Ermittlung des Grundbesitzwertes

Die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens durch Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständige zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks sind als Nachlaßverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erweb von Todes wegen anfallen. BFH, Urt. vom 19.06.2013 -II R 20/12-

Absetzbarkeit von Gutachterkosten bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs

Gutachterkosten für Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständige für die Wertermittlung einer Immobilie, die im Rahmen des Scheidungsverfahrens wegen Auskunfterteilung und Zahlung von Zugewinn anfallen, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. FG Hessen, Urt. vom 2.07.2013 -13 K 985/13- rechtskräftig siehe hierzu auch dejure.org

Fehlende Baugenehmigung

Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar. Die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit haben die Zivilgerichte in eigener Verantwortung -ohne Bindung an einen erst nach Gefahrenübergang ergangenen baubehördlichen Bescheid- zu beantworten. Dies sollten Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige bei der Immobilienbewertung berücksichtigen. BGH, Urt. vom 12.04.2013 -V ZR 266/11-

Sachverständigenvergütung, Dreimonatsfrist

Die Dreimonatsfrist für die Geltendmachung der Vergütung des Sachverständigen (hier auch Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige) gemäß § 2 Abs. 1 JVEG errechnet sich für jede selbständige Leistung des Sachverständigen (schriftliches Gutachten und mündliche Erläuterung) gesondert. Der Fristbeginn setzt allerdings voraus, daß dem Sachverständigen deutlich ist oder durch das Gericht deutlich gemacht wird, daß die Teilleistung als…

Sachverständigenentschädigung

Ein Sachverständiger (auch Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständige) muß seinen Vergütungsanspruch nach Grund und Höhe innerhalb der Dreimonatsfrist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG beziffern. Eine Nachforderung, etwa der Umsatzsteuer, kann er nur unter der Voraussetzung einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 2 Abs. 2 JVEG beanspruchen. OLG Schleswig, Beschl. vom 29.04.2013 -9…

Bauteilöffnung anläßlich eines Ortstermines

Ein Gericht kann einem am selbständigen Beweisverfahren nicht beteiligten Dritten nicht aufgeben, eine Bauteilöffnung durch einen Immobiliensachverständigen oder Immobiliengutachter in seiner Wohnung zum Zwecke der Beweissicherung zu dulden. Zur Wohnung in diesem Sinne gehören auch eine im Gemeinschaftseigentum stehende Außentreppe, ein Fahrradkeller und eine Tiefgarage. BGH, Beschl. vom 16.05.20123 -VII ZB 61/12-

Befangenheit von Sachverständigen

Nicht jede begründete Befangenheitsablehnung eines Sachverständigen führt automatisch auch zum Vergütungsverlust. Erforderlich ist zusätzlich, daß ausreichend Feststellung dazu getroffen worden sind, daß das Gutachten für das Gericht auch aufgrund der Befangenheitsgründe unverwertbar ist. Im Regelfall erfordert dies einen für den Gutachter einsehbaren groben Pflichtverstoß. Dieser Beschluß des OLG Hamburg ist auch für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige…