Dünne Holzwand berechtigt zur Mietminderung
Mieter müssen ungewöhnliche Baustandards nicht akzeptieren. In einem solchen Fall besteht Anspruch auf Mietminderung, urteilte das Landgericht Berlin. In dem vorliegenden Fall ging es um eine dünne Holzwand, die in der ursprünglich großen Altbauwohnung bereits in den 1950 er Jahren eingezogen worden war, um die Wohnung zu teilen. Der Vermieter meinte, der Zustand der Wohnung…