Urteile

  • Fehlende Baugenehmigung

    Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar. Die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit haben die Zivilgerichte in eigener Verantwortung -ohne Bindung an einen erst nach Gefahrenübergang ergangenen baubehördlichen Bescheid- zu beantworten. Dies sollten Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige bei der Immobilienbewertung berücksichtigen. BGH, Urt. vom 12.04.2013 -V ZR 266/11-

  • Sachverständigenvergütung, Dreimonatsfrist

    Die Dreimonatsfrist für die Geltendmachung der Vergütung des Sachverständigen (hier auch Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige) gemäß § 2 Abs. 1 JVEG errechnet sich für jede selbständige Leistung des Sachverständigen (schriftliches Gutachten und mündliche Erläuterung) gesondert. Der Fristbeginn setzt allerdings voraus, daß dem Sachverständigen deutlich ist oder durch das Gericht deutlich gemacht wird, daß die Teilleistung als…

  • Sachverständigenentschädigung

    Ein Sachverständiger (auch Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständige) muß seinen Vergütungsanspruch nach Grund und Höhe innerhalb der Dreimonatsfrist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG beziffern. Eine Nachforderung, etwa der Umsatzsteuer, kann er nur unter der Voraussetzung einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 2 Abs. 2 JVEG beanspruchen. OLG Schleswig, Beschl. vom 29.04.2013 -9…

  • Bauteilöffnung anläßlich eines Ortstermines

    Ein Gericht kann einem am selbständigen Beweisverfahren nicht beteiligten Dritten nicht aufgeben, eine Bauteilöffnung durch einen Immobiliensachverständigen oder Immobiliengutachter in seiner Wohnung zum Zwecke der Beweissicherung zu dulden. Zur Wohnung in diesem Sinne gehören auch eine im Gemeinschaftseigentum stehende Außentreppe, ein Fahrradkeller und eine Tiefgarage. BGH, Beschl. vom 16.05.20123 -VII ZB 61/12-

  • Befangenheit von Sachverständigen

    Nicht jede begründete Befangenheitsablehnung eines Sachverständigen führt automatisch auch zum Vergütungsverlust. Erforderlich ist zusätzlich, daß ausreichend Feststellung dazu getroffen worden sind, daß das Gutachten für das Gericht auch aufgrund der Befangenheitsgründe unverwertbar ist. Im Regelfall erfordert dies einen für den Gutachter einsehbaren groben Pflichtverstoß. Dieser Beschluß des OLG Hamburg ist auch für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige…

  • Befangenheit eines Gutachters, Provozierung des Gutachters

    Die vom Beklagtenvertreter provozierte Äußerung eines Sachverständigen gegenüber dem Beklagtenvertreter:“ Ihre wiederholte Fragerei geht mir auf die Nerven. Ich kann auch gehen“, gibt Anlaß zu der Annahme der Parteilichkeit eines Sachverständigen. Dieser Beschluß des OLG Nürnberg ist auch für Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter von großer Bedeutung. OLG Nürnberg, Beschl. vom 11.04.2013 -13 W 616/13-  

  • Befangenheit eines Sachverständigen

    Ob die Überschreitung eines Gutachtenauftrags geeignet ist, bei einer Partei die Besorgnis einer Befangenheit hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Dieser Beschluß des BGH ist auch für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige von Bedeutung. BGH, Beschl. vom 11.04.2013 -VII ZB 32/12 –  

  • Kein Wahlrecht für Vermieter

    Mieterhöhung nur mit passendem Mietspiegel Bei einer Mieterhöhung muß sich der Vermieter an dem Mietspiegel der eigenen Gemeinde orientieren. Dieser ist so lange gültig, bis ein neuer erstellt ist. Die Heranziehung des Mietspiegels einer Nachbargemeinde ist nicht zulässig. Vermieter können sich neben einem entsprechenden Gutachten durch einen Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter bei einer Mieterhöhung auf einen…

  • Anzeigepflicht, Hinweispflicht, Vorschuss

    Die schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht nach § 407a Abs. 3, Satz 2 ZPO führt dann nicht zu einer Kürzung der Entschädigung z.B. für einen Immobiliengutachter bzw. Immobilensachverständigen, wenn bei Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung des Tätigkeit des Sachverständigen gekommen wäre….

  • Kostenerstattung für ein Privatgutachten

    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines von einer Partei eingeholten Privatgutachtens setzt nicht zwingend voraus, dass diese im Rechtsstreit oder später während des Kostenfestsetzungsverfahrens dem Gericht vorgelegt wurde.  Die Erstattungsfähigkeit derartiger Kosten hängt auch nicht davon ab, ob das Privatgutachten z.B. von einem Immobilensachverständigen bzw. Immobiliengutachter im Rahmen einer ex post Betrachtung die Entscheidung des Gerichtes…